Provisionsbeträge
Provisionshöhe für Kauf, Miete oder Baurecht
Dem Makler steht eine ortsübliche Provision zu, sofern über die Provisionshöhe nichts Anderes vereinbart ist. Ist diese Provision nicht festzustellen oder nur mit unverhältnismäßigen Schwierigkeiten festzustellen, steht dem Makler eine angemessene Provision zu.
Nachlässe und Rabatte die der Auftraggeber dem Dritten gewährt, vermindern nur dann die Berechnungsgrundlage der Provision, wenn diese schon bei Geschäftsabschluss vereinbart wurden.
Unzulässigen Entgelte dürfen bei der Provisionsberechnung nicht einbezogen werden.
Provisionshöchstsätze:
Kauf und Tauschgeschäfte über Immobilien und Unternehmen
Kauf, Verkauf, Tausch von Liegenschaften oder Liegenschaftsteilen, ideellem Miteigentum, Wohnungseigentum, Unternehmen oder Unternehmensbeteiligungen
Wert bis € 36.336,42 4%
Wert von € 36.336,42 bis € 48.448,51 € 1.453,46
mehr als € 48.448,51 3%
Mietverträge über Wohnungen und Einfamilienhäuser
Vertragsdauer | vom Vermieter | vom Mieter nur wenn dieser Erstauftraggeber |
Vertrag mehr als 3 Jahre oder unbefristet | 3 BMM | 2 BMM |
Vertrag bis zu 3 Jahre | 3 BMM | 1 BMM |
Ergänzungsprovision auf Höchstbetrag bei Verlängerung oder Umwandlung in ein unbefristetes Mietverhältnis höchstens | höchstens 1/2 BMM | höchstens 1/2 BMM |
Vermittlung von Wohnungen durch einen mit der Verwaltung des Objekts betrauten Hausverwalter
Vertragsdauer | vom Vermieter | Vom Mieter nur wenn dieser Erstauftraggeber ist, und der Vermieter nicht Mehrheitseigentümer der Liegenschaft ist bzw. WE der vom Verwalter “in sub” verwalteten Anlegerwohnung |
Unbefristet oder Befristung länger als 3 Jahre | 2 BMM | 1 BMM |
Befristung auf mindestens 2, jedoch nicht mehr als 3 Jahre | 2 BMM | 1/2 BMM |
Befristung kürzer als 2 Jahre | 1 BMM | höchstens 1/2 BMM |
Vereinbarung einer Ergänzungsprovision bei Verlängerung oder Umwandlung in ein unbefristetes Mietverhältnis
- Vermieter: Ergänzung auf Höchstbetrag unter Berücksichtigung der gesamten Vertragsdauer, höchstens jedoch 1/2 BMM
- Mieter: Ergänzung auf Höchstbetrag unter Berücksichtigung der gesamten Vertragsdauer, höchstes jedoch 1/2 BMM
Vermittlung von Geschäftsräumen aller Art (Haupt- und Untermieten)
Vertragsdauer | vom Vermieter | vom Mieter |
Unbefristet oder länger als 3 Jahre | 3 BMM | 3 BMM |
Befristung auf mindestens 2, jedoch nicht mehr als 3 Jahre | 3 BMM | 2 BMM |
Befristung kürzer als 2 Jahre | 3 BMM | 1 BMM |
Vereinbarung einer Ergänzungsprovision bei Verlängerung oder Umwandlung in ein unbefristetes Mietverhältnis:
- Mieter: Ergänzung auf Höchstbetrag unter Berücksichtigung der gesamten Vertragsdauer
Die Überwälzung der Vermieterprovision (max. 3 BMM) auf den Geschäftsraummieter kann vereinbart werden (§ 12 IMVO).
Vermittlung von Hypothekardarlehen
Mit Vermittlung einer Immobilie | 2% der Darlehenssumme |
Ohne Vermittlung einer Immobilie | 5% der Darlehenssumme |
Baurechte
- Dauer des Baurechtes von 10 bis 30 Jahren: 3% des Bauzinses für diese Zeit
- Dauer des Baurechtes über 30 Jahre: 2% des Bauzinses für diese Zeit, höchstens für 45 Jahre
BMM=Bruttomonatsmiete
Quellen: www.oevi.at sowie www.wko.at