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Neuigkeiten und Hintergründe

Provisionsbeträge

Provisionshöhe für Kauf, Miete oder Baurecht

Dem Makler steht eine ortsübliche Provision zu, sofern über die Provisionshöhe nichts Anderes vereinbart ist. Ist diese Provision nicht festzustellen oder nur mit unverhältnismäßigen Schwierigkeiten festzustellen, steht dem Makler eine angemessene Provision zu.

Nachlässe und Rabatte die der Auftraggeber dem Dritten gewährt, vermindern nur dann die Berechnungsgrundlage der Provision, wenn diese schon bei Geschäftsabschluss vereinbart wurden.

Unzulässigen Entgelte dürfen bei der Provisionsberechnung nicht einbezogen werden.

Provisionshöchstsätze:

Kauf und Tauschgeschäfte über Immobilien und Unternehmen

Kauf, Verkauf, Tausch von Liegenschaften oder Liegenschaftsteilen, ideellem Miteigentum, Wohnungseigentum, Unternehmen oder Unternehmensbeteiligungen

Wert bis € 36.336,42                                          4%

Wert von € 36.336,42 bis € 48.448,51 € 1.453,46

mehr als € 48.448,51                                          3%

Mietverträge über Wohnungen und Einfamilienhäuser

Vertragsdauervom Vermietervom Mieter nur wenn dieser Erstauftraggeber
Vertrag mehr als 3 Jahre oder unbefristet3 BMM2 BMM
Vertrag bis zu 3 Jahre3 BMM1 BMM
Ergänzungsprovision auf Höchstbetrag bei Verlängerung oder Umwandlung in ein unbefristetes Mietverhältnis höchstenshöchstens 1/2 BMMhöchstens 1/2 BMM

Vermittlung von Wohnungen durch einen mit der Verwaltung des Objekts betrauten Hausverwalter

Vertragsdauervom VermieterVom Mieter nur wenn dieser Erstauftraggeber ist, und der Vermieter nicht Mehrheitseigentümer der Liegenschaft ist bzw. WE der vom Verwalter “in sub” verwalteten Anlegerwohnung
Unbefristet oder Befristung länger als 3 Jahre2 BMM1 BMM
Befristung auf mindestens 2, jedoch nicht mehr als 3 Jahre2 BMM1/2 BMM
Befristung kürzer als 2 Jahre1 BMMhöchstens 1/2 BMM

Vereinbarung einer Ergänzungsprovision bei Verlängerung oder Umwandlung in ein unbefristetes Mietverhältnis

  • Vermieter: Ergänzung auf Höchstbetrag unter Berücksichtigung der gesamten Vertragsdauer, höchstens jedoch 1/2 BMM
  • Mieter: Ergänzung auf Höchstbetrag unter Berücksichtigung der gesamten Vertragsdauer, höchstes jedoch 1/2 BMM 

Vermittlung von Geschäftsräumen aller Art (Haupt- und Untermieten)

Vertragsdauervom Vermietervom Mieter
Unbefristet oder länger als 3 Jahre3 BMM3 BMM
Befristung auf mindestens 2, jedoch nicht mehr als 3 Jahre3 BMM2 BMM
Befristung kürzer als 2 Jahre3 BMM1 BMM

Vereinbarung einer Ergänzungsprovision bei Verlängerung oder Umwandlung in ein unbefristetes Mietverhältnis:

  • Mieter: Ergänzung auf Höchstbetrag unter Berücksichtigung der gesamten Vertragsdauer

Die Überwälzung der Vermieterprovision (max. 3 BMM) auf den Geschäftsraummieter kann vereinbart werden (§ 12 IMVO).

Vermittlung von Hypothekardarlehen

Mit Vermittlung einer Immobilie2% der Darlehenssumme
Ohne Vermittlung einer Immobilie5% der Darlehenssumme

Baurechte

  • Dauer des Baurechtes von 10 bis 30 Jahren: 3% des Bauzinses für diese Zeit
  • Dauer des Baurechtes über 30 Jahre: 2% des Bauzinses für diese Zeit, höchstens für 45 Jahre

BMM=Bruttomonatsmiete

Quellen: www.oevi.at sowie www.wko.at